Die Tagesschau berichtet heute (https://www.tagesschau.de/ausland/china-banker-todesurteil-101.html): Der Chinesische Banker Lai Xiaomin wurde wegen Korruption und Bigamie zu Tode verurteilt. Außerdem werden alle persönlichen Besitztümer Lais konfisziert. Zudem verliert er alle politischen Rechte.

Der heute 58-jährige Lai leitete von 2012 bis 2018 den viertgrößten Vermögensverwalter in China “Huarong”. Er soll in einem der größten Korruptionsskandale des Landes zwischen 2008 und 2018 Bestechnungsgelder in Höhe von umgerechnet etwa 225 Mio Euro erhalten haben. Zudem soll er umgerechnet mehr als drei Millionen Staatsvermögen unterschlagen haben. Außerdem habe er “lange Zeit mit anderen Frauen” zusammengelebt, mit denen er nicht-eheliche Kinder habe.

Im Januar 2020 sei ein Geständnis Lais im staatlichen Fernsehsender CCTV ausgestrahlt und Bilder eines Appartements Lais in Peking gezeigt worden, in dem sich große Mengen Bargeld befanden. Das Gericht habe ausgeführt, dass Lai zwar gegen andere Huarong-Mitarbeiter ausgesagt habe, der “Grad des Schadens für die Gesellschaft” zu hoch für eine mildere Strafe sei. Seine Verbrechen seien äußerst schwerwiegend und müssten streng bestraft werden.

Mehr weiß ich über diesen Fall der aktuellen chinesischen Strafjustiz nicht. Es mag auch sein, dass das Business der aktiven Verwaltung sehr großer Vermögen insgesamt und aufgabenimmanent dazu tendiert, der Gesellschaft eher zu schaden als zu nutzen. Das liegt möglicherweise nicht zuletzt auch daran, dass das viele Geld tendenziell der Reichen typischerweise in einem großen Markt, der auch viele Durchschnittsverdiener und ärmere Gesellschaftsmitglieder berührt, verwaltet – nein, seien wir ehrlich : vermehrt werden soll. Das ist bei Blackrock, Vanguard, Fidelity und J.P. Morgan so und wird bei Huarong nicht anders sein.

Unterstellen wir, dass das Chinesische Strafgericht ordentlich gearbeitet hat. Gehen wir also davon aus, die Festsstellung entsprechen den Tatsachen, Lai habe sich in seinem Business der Anlage und Vermehrung eines Vermögens vieler Milliarden Chinesischer Yen im Verlauf von 10 Jahren 225 + 3, insgesamt also 228 Millionen Euro rechtswidrig zuschustern lassen. Das ist schon sehr verwerflich. Trotzdem: Viel mehr als 10 Jahre für Bestechlichkeit, und sei es zusammengefasst für viele Einzeltaten, dürfte das nach unserem Rechtsempfinden kaum wert sein. Auch nicht in Ansehung jener besonderen Erschwernis und Ruchlosigkeit, nämlich des vom Täter gelebten Ehebruchs.

Auf die grundlegenden und generellen ethischen Bedenken gegen eine staatlich verhängte Todesstrafe will ich hier gar nicht eingehen. Gerichte können sich irren oder mißbraucht werden. Gerade der Staat mit seiner Macht und Vorbildfunktion muss außerhalb von Notwehrsituationen die Menschenwürde besonders achten. Vor allem aber sollte ein Staat unter allen kulturellen Leistungen, die er hervorbringt und finanziert, es sich leisten, auf die Barbarei der Hinrichtung zu verzichten und sich anderer Sanktionen von Straftätern bedienen. Unabhängig von all dem: Vorliegend wurde die Todesstrafe nicht für ein Kapitalverbrechen, sondern für ein bloses Vermögensdelikt im Umfeld der Großfinanzen verhängt. Dies entspricht dem Rechtsverständnis wie von einem anderen Planeten oder einer anderen Zeit. Zumal die Chinesische Strafrechtsjustiz ja ganz offensichtlich effektive Strafen verhängen kann, die wir im Westen nicht kennen, wie die “Konfiszierung aller persönlichen Besitztümer”.

Was dieser Beitrag mit Segelzeit zu tun hat? Lebte ich in China, wäre der Vorfall vielleicht ein Grund, vom Chinesischen Festland wegzusegeln. Hier im trüben Berlin fällt er jedoch in die Rubrik “Bemerkenswert” der Mission, mit dem ich mit unseren Reisen werben will: des Werbens und Eintretens für Freiheit und Gerechtigkeit.

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